... Ihr gesetzlicher Betreuer, früher war es der Vormund, bringt Sie eines Tages in ein fremdes Haus an einem Ihnen völlig unbekannten Ort. Die Erzieherin zeigt Ihnen das Zimmer, 14 Quadratmeter groß, nach der Heimmindestverordnung eingerichtet mit Schrank, Tisch, Bett und Stuhl. Dusche und Toilette müssen sie mit zwei anderen Bewohnern teilen.



